Russisches Militärkrankenhaus

Das Militärkrankenhaus liegt am Rande einer Großstadt in der Woiwodschaft Niederschlesien im südwestlichen Polen. Es gehörte bis 1919 und von 1938 bis 1941 zur preußischen Provinz Schlesien und von 1919 bis 1938 sowie von 1941 bis 1945 zur preußischen Provinz Niederschlesien. Zur Zeit des Kalten Krieges die Stadt eine der wichtigsten Standort der Sowjetarmee in Polen und eine wichtige Schaltzentrale des Warschauer Pakts. Hier befanden sich der Stab der Nordgruppe der Truppen der Sowjetarmee – bis zur Verlegung nach Warschau und Świdnica 1984 - sowie das Oberkommando der Westrichtung des Warschauer Pakts, außerdem die 4. Luftarmee der sowjetischen Luftstreitkräfte. Von hier aus brachen die sowjetischen Truppen im August 1968 in die Tschechoslowakei auf. "Klein Moskau“ erstreckte sich über ein Drittel der Stadtfläche. Wie auch in Deutschland zogen die sowjetischen Truppen 1993 ab.

 

Idyllisch im Wald, aber hinter einer mit Stacheldraht bewehrten Betonmauer gelegen, befindet sich das 7 ha große Grundstück mit dem ehemaligen Militärkrankenhaus. Das dreigeschossige Krankenhaus ist das größte Gebäude auf dem Areal. Mit seinen 240 m Länge und den nach Südwesten ausgerichteten langen Terrassen erinnert es eher an ein Sanatorium als an ein Krankenhaus. Im Gebäude befanden sich vier Stationen: die Chirurgie, eine Station für Infektionskrankheiten, die Psychiatrie und die Pädiatrie. Gleich neben dem Krankenhaus steht eine kleine Kapelle, auf deren Rückseite sich ein Obduktionssaal befindet. In weiteren kleineren Gebäuden sind u. a. Küche, Heizhaus, ein Konsum, ein Kino und ein Schwimmbad untergebracht. Das Becken des Schwimmbades ist noch heute teilweise mit Wasser gefüllt.

 

Seit über 20 Jahren stehen die Gebäude nun schon leer, die Natur holt sich immer mehr zurück, was ihr einst genommen wurde. Aus Operationssälen wurden „grüne Oasen“, an vielen Stellen dringt Feuchtigkeit in die Gebäude ein. Der Verfall schreitet überall weiter voran und es scheint derzeit keine Rettung in Sicht, da sich die Eigentümer (eine Erbengemeinschaft) nicht einig  ist, was aus dem Objekt werden soll...